§ 1. Geltung der Bedingungen
Die Erstattung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbestimmungen.
§ 2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstattung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstattung des Gutachtens erforderliche Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.
§ 3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlichen und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
§ 4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
§ 5. Sachverständigenhonorar
5.1 Bei Schadengutachten für Unfallbedingte Kraftfahrzeuge richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem tatsächlichen und einem wirtschaftlichen Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Sachverständigenbüros aus. Sie wird ggf. auf Anfrage dieser AGB beigefügt.
5.2 Bei Fahrzeugbewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen“.
5.3 Bei Beratung, oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 160,00 netto (€ 190,40 brutto) berechnet.
5.4 Kosten für die Erstellung von Gutachten/ Schadensberichten für Havarie-, Transport- und Ladungsschäden sind dem Kostenblatt zu entnehmen.
5.5 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.
5.6 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden, welche vor Auftragserteilung bestimmt werden muss.
5.7 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden in Höhe der Auslagen abgerechnet.
5.8 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch Punkt 5.3)
5.9 Bei Aufträgen für Gericht wird nach dem JVEG abgerechnet.
5.10 Entstehen für die Ausführung der Arbeiten dem AN Fremdkosten, so sind diese mit dem AG im Voraus zu besprechen. Diese Fremdkosten werden dem AG ohne Aufschläge in Rechnung gestellt..
§ 6. Differenzvergütungsklausel
Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger, so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.3 dieser AGB.
§ 7. Stornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Fax oder Email mitzuteilen, Stornierungskosten werden pauschal mit € 100,00 netto (€ 119,00 brutto) berechnet und sind unmittelbar fällig. Alle bis zum Zeitpunkt des Stornierungseingangs erbrachten Leistungen werden in voller Höhe fällig.
§ 8. Gutachtenerstattung
Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Fotoanlage und zwei Duplikaten mit einem Fotoanlagensatz. Ein weiteres Duplikat und der Fotonegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen in Köln.
§ 9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.
§ 10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.
§ 11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12. Gerichtsstand/ Schlussbestimmung
Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüros Alexander Peter in 09474 Crottendorf. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Honorartabelle bei Haftpflicht- und Kasko-Schäden
Schadenhöhe netto
|
Schadenhöhe brutto
|
Grundhonorar netto
|
Grundhonorar brutto
|
500,00 € |
595,00 €
|
270,00 € |
321,30 €
|
750,00 € |
892,50 €
|
305,00 € |
326,95 € |
1.000,00 € |
1.190,00 €
|
350,00 € |
416,50 € |
1.250,00 € |
1.487,50 € |
395,00 € |
470,05 € |
1.500,00 € |
1.785,00 € |
430,00 € |
511,70 € |
1.750,00 € |
2.082,50 € |
465,00 € |
553,35 € |
2.000,00 € |
2.380,00 € |
500,00 € |
595,00 € |
2.250,00 € |
2.677,50 € |
520,00 € |
618,80 € |
2.500,00 € |
2.975,00 € |
545,00 € |
648,55 € |
2.750,00 € |
3.272,50 € |
565,00 € |
672,35 € |
3.000,00 € |
3.570,00 € |
595,00 € |
708,05 € |
3.250,00 € |
3.867,50 € |
615,00 € |
731,85 € |
3.500,00 € |
4.165,00 € |
635,00 € |
755,65 € |
3.750,00 € |
4.462,50 € |
655,00 € |
779,45 € |
4.000,00 € |
4.760,00 € |
675,00 € |
803,25 € |
4.250,00 € |
5.057,50 € |
700,00 € |
833,00 € |
4.500,00 € |
5.355,00 € |
720,00 € |
856,80 € |
5.000,00 € |
5.950,00 € |
740,00 € |
880,60 € |
5.250,00 € |
6.247,50 € |
760,00 € |
904,40 € |
5.500,00 € |
6.545,00 € |
790,00 € |
940,10 € |
5.750,00 € |
6.842,50 € |
810,00 € |
963,90 € |
6.000,00 € |
7.140,00 € |
830,00 € |
987,70 € |
6.500,00 € |
7.735,00 € |
855,00 € |
1.017,45 € |
7.000,00 € |
8.330,00 € |
890,00 € |
1.059,10 € |
7.500,00 € |
8.925,00 € |
930,00 € |
1.106,70 € |
8.000,00 € |
9.520,00 € |
960,00 € |
1.142,40 € |
8.500,00 € |
10.115,00 € |
880,00 € |
1.047,20 € |
9.000,00 € |
10.710,00 € |
980,00 € |
1.166,20 € |
9.500,00 € |
11.305,00 € |
1.000,00 € |
1.190,00 € |
10.000,00 € |
11.900,00 € |
1.030,00 € |
1.225,70 € |
10.500,00 € |
12.495,00 € |
1.060,00 € |
1.261,40 € |
11.000,00 € |
13.090,00 € |
1.100,00 € |
1.309,00 € |
11.500,00 € |
13.685,00 € |
1.130,00 € |
1.344,70 € |
12.000,00 € |
14.280,00 € |
1.160,00 € |
1.380,40 € |
12.500,00 € |
14.875,00 € |
1.190,00 € |
1.416,10 € |
13.000,00 € |
15.470,00 € |
1.220,00 € |
1.451,80 € |
13.500,00 € |
16.065,00 € |
1.250,00 € |
1.487,50 € |
14.000,00 € |
16.660,00 € |
1.280,00 € |
1.523,20 € |
14.500,00 € |
17.255,00 € |
1.310,00 € |
1.558,90 € |
15.000,00 € |
17.850,00 € |
1.340,00 € |
1.594,60 € |
16.000,00 € |
19.040,00 € |
1.370,00 € |
1.630,30 € |
17.500,00 € |
20.230,00 € |
1.400,00 € |
1.666,00 € |
18.000,00 € |
21.420,00 € |
1.450,00 € |
1.725,50 € |
19.000,00 € |
22.610,00 € |
1.500,00 € |
1.785,00 € |
20.000,00 € |
23.800,00 € |
1.550,00 € |
1.844,50 € |
22.500,00 € |
26.775,00 € |
1.600,00 € |
1.904,00 € |
25.000,00 € |
29.750,00 € |
1.750,00 € |
2.082,50 € |
27.500,00 € |
32.725,00 € |
1.850,00 € |
2.201,50 € |
30.000,00 € |
35.700,00 € |
2.000,00 € |
2.380,00 € |
35.000,00 € |
41.650,00 € |
2.100,00 € |
2.499,00 € |
40.000,00 € |
47.600,00 € |
2.225,00 € |
2.647,75 € |
45.000,00 € |
53.550,00 € |
2.750,00 € |
3.272,50 € |
50.000,00 € |
59.500,00 € |
3.050,00 € |
3.629,50 € |
Das Grundhonorar wird in Abhängigkeit zur Schadenhöhe ermittelt.
Die Schadenhöhe setzt sich zusammen aus:
Reparaturkosten netto bis zur „Opfergrenze“, zuzüglich einer eventuell anfallenden Wertminderung, zuzüglich eventuell anfallender Vorschadenberechnung.
Im Falle des Totalschadens wird das Grundhonorar nach dem „Wiederbeschaffungswert brutto“ ermittelt.
Folgende Arbeitsleistungen sind bei den im Auftrag gegebenen Beweissicherungsgutachten (Kasko- und Haftpflichtkriterien) mit dem Grundhonorar abgedeckt:
Fahrzeuguntersuchung/ Besichtigung, Schadenfeststellung, Ermittlung der Schadenhöhe, Berechnung von eventuell anfallender Wertminderung, Berechnung von eventuell anfallender Vorschadenberechnung, Ausarbeitung des Gutachtens mit Endkontrolle.
Nicht im Grundhonorar enthalten sind:
Zerlegungsarbeiten, Nachbesichtigung, Anwesenheit bei der Nachbesichtigung, welche vom Schädiger bzw. dessen Versicherer veranlasst wurde, sowie Fahrzeuggegenüberstellungen, Überprüfungen von Fremdgutachten, Stellungnahmen bei unberechtigt angegriffenen Gutachten durch den Versicherer oder anderen Institutionen sowie den folgenden Nebenkosten.
Nebenkosten
|
netto |
|
brutto |
|
Fahrtkosten |
EUR 0,70 |
pro km |
0,83 € |
pro km |
1. Fotosatz |
EUR 2,00 |
pro Bild |
2,38 € |
pro Bild
|
2. Fotosatz |
EUR 0,50 |
pro Bild
|
0,59 € |
pro Bild
|
Nebenkosten (Telefon, Archivierung, Porto) |
EUR 15,00 |
pauschal |
29,75 € |
pauschal |
Schreibkosten original |
EUR 1,80 |
pro Seite |
2,14 € |
pro Seite |
Schreibkosten Kopie (entfällt bei Online-Versand) |
EUR 0,50 |
pro Seite |
0,59 € |
pro Seite |
Auftragsorganisation |
EUR 35,00 |
pauschal |
41,65 € |
pauschal |
Bei Beauftragung Restwert über Restwertbörsen |
EUR 25,00 |
pro Fahrzeug |
29,75 € |
pro Fahrzeug |
Fremdleistungen |
je nach Aufwand |
je nach Aufwand |
|
Weitere Leistungen
Kostenvoranschläge / Kurzgutachten für Bagatellschäden unter 1.000,00 € Schadenhöhe:
Beinhaltet max. 6 Fotos plus Kalkulationsausdruck |
EUR 160,00 netto / EUR 190,40 brutto |
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer |
EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto |
Reparaturbestätigungen/ Rechnungsprüfungen:
Beinhaltet max. 4 Fotos plus Schreiben |
EUR 100,00 netto / EUR 119,00 brutto |
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer |
EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto |
Technische Gutachten und Sondergutachten werden nach Zeitaufwand abgerechnet.
Fahrzeugbewertungen für Fahrzeuge (PKW) bis zu einem Alter von 12 Jahren:
Beinhaltet max. 4 Fotos plus Bewertungsurkunde |
EUR 150,00 netto / EUR 178,50 brutto |
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer |
EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto |
Fahrzeugbewertungen für Fahrzeuge (NKW, Anhänger):
Beinhaltet max. 6 Fotos plus Bewertungsurkunde |
EUR 200,00 netto / EUR 238,00 brutto |
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer |
EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto |
Fahrzeugbewertungen für Youngtimer:
Beinhaltet max. 6 Fotos plus Bewertungsurkunde |
EUR 250,00 netto / EUR 297,50 brutto |
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer |
EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto |
Fahrzeugbewertungen für Sonderfahrzeuge und Oldtimer:
Beinhaltet max. 6 Fotos plus Bewertungsurkunde |
EUR 300,00 netto / EUR 357,00 brutto |
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer |
EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto |
Wertgutachten z.B. für Szenefahrzeuge oder Hochwertige Oldtimer werden nach Zeitaufwand abgerechnet
Zustandsberichte (z.B. Leasing-Rücknahmen/ Gaben):
Beinhaltet max. 4 Fotos plus Zustandsbericht |
EUR 150,00 netto / EUR 178,50 brutto |
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer |
EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto |
Kosten für die Erstellung von Gutachten/ Schadensberichten für Havarie-, Transport- und Ladungsschäden
Kosten Havarie Inland
Für unsere Tätigkeit in Deutschland berechnen wir unsern Auftraggebern:
Besichtigung, Ermittlung, Ausarbeitung |
EUR 160,00 netto |
pro Stunde |
EUR 190,40 brutto |
pro Stunde |
Wege- und Wartekosten |
EUR 125,00 netto |
pro Stunde |
EUR 148,75 brutto |
pro Stunde |
Kilometerpauschale |
EUR 0,70 netto |
pro Kilometer
|
EUR 0,83 brutto |
pro Kilometer |
Nebenkosten (Telefon, Archivierung, Porto) |
EUR 15,00 netto |
pauschal |
EUR 17,85 brutto |
pauschal |
1. Fotosatz |
EUR 2,00 netto |
pro Bild |
EUR 2,38 brutto |
pro Bild |
2. Fotosatz |
EUR 0,50 netto |
pro Bild |
EUR 0,59 brutto |
pro Bild |
Schreibkosten original |
EUR 1,80 netto |
pro Seite
|
EUR 2,14 brutto |
pro Seite |
Schreibkosten Kopie |
EUR 0,50 netto |
pro Seite |
EUR 0,59 brutto |
pro Seite |
Reisekosten, wie Flug- oder Bahntickets, Übernachtungen, etc. stellen wir Ihnen wie belegt in Rechnung.
Kosten für von uns hinzugezogene externe Sachverständige stellen wir Ihnen ohne Aufschlag in Rechnung
In den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen erlauben wir uns einen Aufschlag von 100 % auf unseren Stundensatz geltend zu machen.
Kosten Havarie Ausland
Für unsere Tätigkeit im Ausland berechnen wir unsern Auftraggebern:
Besichtigung, Ermittlung im Ausland durch zwei Personen |
EUR 200,00 netto |
pro Stunde |
EUR 238,00 brutto |
pro Stunde |
bzw. Tagespauschale inkl. Abreisetag und Tag der Rückkunft |
EUR 1.500,00 netto |
pro Tag |
EUR 1.785,00 brutto |
pro Tag |
Ausarbeitung, Ermittlungen nach Rückkunft, etc. |
EUR 160,00 netto |
pro Stunde
|
EUR 190,40 brutto |
pro Stunde |
Wege und Wartekosten bei Stundenweiser Abrechnung |
EUR 125,00 netto |
pro Stunde
|
EUR 148,75 brutto |
pro Stunde |
Kilometerpauschale bei Fahrten mit dem PKW |
EUR 0,70 netto |
pro km |
EUR 0,83 brutto |
pro km |
Alle weiteren Kosten wie Havarie Inland.
Reisekosten, wie Flug- oder Bahntickets, Übernachtungen, für 2 Personen etc. stellen wir Ihnen nach Anfall in Rechnung. (Unter Reisekosten verstehen wir: Flugtickets Economy-Class soweit verfügbar oder zeitlich zu realisieren; Zugtickets 2. Klasse, soweit zumutbar; Kosten für Mietwagen bzw. Taxi; Übernachtung für 2 Personen im Hotel je nach Verfügbarkeit; Kosten für die Besorgung von Visa und anderen Genehmigungen.)
Kosten für von uns hinzugezogene externe Sachverständige stellen wir Ihnen ohne Aufschlag in Rechnung.
In den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen erlauben wir uns einen Aufschlag von 100 % auf unseren Stundensatz geltend zu machen.
Für Arbeiten in extremen Situationen, wie extremer Witterung, oder in entlegenen Gebieten erlauben wir uns einen Aufschlag in Höhe von 50 - 100 % zu berechnen.
Wir erlauben uns bei größerem Einsatz finanzieller Mittel, wie Flugreisen, etc. bei uns nicht bekannten Auftraggebern Vorkasse zu verlangen.
Auslagen vor Ort, wie z.B. für Hilfstätigkeiten oder Gefälligkeiten von Behörden werden Ihnen auch ohne Beleg hierfür in Rechnung gestellt, soweit Sie nicht ausdrücklich von solchen Zahlungen Abstand nehmen.
Die brutto Preise beinhalten die MwSt. von 19%
Stand 01.07.2023
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