⇒ Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Geltung der Bedingungen

Die Erstattung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbestimmungen.

§ 2. Auftragserteilung

Der Auftrag  zur Gutachtenerstattung  ist schriftlich  zu  erteilen,  aber auch mündlich, telefonisch  oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstattung des Gutachtens erforderliche Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

§ 3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlichen und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§ 4. Zahlungsbedingungen

Soweit  keine  andere  schriftliche  Vereinbarung  getroffen  ist,  ist  das  Sachverständigenhonorar  zum  Zeitpunkt  der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

§ 5. Sachverständigenhonorar

5.1 Bei Schadengutachten für Unfallbedingte Kraftfahrzeuge richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem tatsächlichen und einem wirtschaftlichen Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem  Schaden  die Berechnungsgrundlage.  Die  Honorarliste  liegt zur Einsichtnahme  in  den  Geschäftsräumen  des Sachverständigenbüros aus. Sie wird ggf. auf Anfrage dieser AGB beigefügt.

5.2  Bei Fahrzeugbewertungen richtet sich das  Honorar nach der auch  ausliegenden  internen  „Honorartabelle  für Bewertungen“.

5.3 Bei Beratung, oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 125,00 netto (€ 148,75 brutto) berechnet.

5.4 Kosten für die Erstellung von Gutachten/ Schadensberichten für Havarie-, Transport- und Ladungsschäden sind dem Kostenblatt zu entnehmen.

5.5 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.

5.6 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden, welche vor Auftragserteilung bestimmt werden muss.

5.7 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden in Höhe der Auslagen abgerechnet.

5.8  Werden zur vollständigen Schadenfeststellung  De- und Montagearbeiten  erforderlich, so werden  diese  nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch Punkt 5.3)

5.9 Bei Aufträgen für Gericht wird nach dem JVEG abgerechnet.

5.10 Entstehen für die Ausführung der Arbeiten dem AN Fremdkosten, so sind diese mit dem AG im Voraus zu besprechen. Diese Fremdkosten werden dem AG ohne Aufschläge in Rechnung gestellt..

§ 6. Differenzvergütungsklausel

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger, so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.3 dieser AGB.

§ 7. Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Fax oder Email mitzuteilen, Stornierungskosten  werden  pauschal mit € 100,00 netto (€ 119,00 brutto) berechnet und sind unmittelbar fällig. Alle bis zum Zeitpunkt des Stornierungseingangs erbrachten Leistungen werden in voller Höhe fällig.

§ 8. Gutachtenerstattung

Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Fotoanlage und zwei Duplikaten mit einem Fotoanlagensatz. Ein weiteres Duplikat und der Fotonegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form,  Gliederung,  Formulierung  und  Inhalt  der  Gutachten  für  Haftpflicht-  und  Kaskoschäden  entsprechen  den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen in Köln.

§ 9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

§ 10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12. Gerichtsstand/ Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüros Alexander Peter in 09474 Crottendorf. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Honorartabelle bei Haftpflicht- und Kasko-Schäden

Schadenhöhe netto
Schadenhöhe brutto
Grundhonorar netto
Grundhonorar brutto
500,00 € 595,00 €
270,00 € 321,30 €
750,00 € 892,50 €
305,00 € 326,95 €
1.000,00 € 1.190,00 €
350,00 € 416,50 €
1.250,00 € 1.487,50 € 395,00 € 470,05 €
1.500,00 € 1.785,00 € 430,00 € 511,70 €
1.750,00 € 2.082,50 € 465,00 € 553,35 €
2.000,00 € 2.380,00 € 500,00 € 595,00 €
2.250,00 € 2.677,50 € 520,00 € 618,80 €
2.500,00 € 2.975,00 € 545,00 € 648,55 €
2.750,00 € 3.272,50 € 565,00 € 672,35 €
3.000,00 € 3.570,00 € 595,00 € 708,05 €
3.250,00 € 3.867,50 € 615,00 € 731,85 €
3.500,00 € 4.165,00 € 635,00 € 755,65 €
3.750,00 € 4.462,50 € 655,00 € 779,45 €
4.000,00 € 4.760,00 € 675,00 € 803,25 €
4.250,00 € 5.057,50 € 700,00 € 833,00 €
4.500,00 € 5.355,00 € 720,00 € 856,80 €
5.000,00 € 5.950,00 € 740,00 € 880,60 €
5.250,00 € 6.247,50 € 760,00 € 904,40 €
5.500,00 € 6.545,00 € 790,00 € 940,10 €
5.750,00 € 6.842,50 € 810,00 € 963,90 €
6.000,00 € 7.140,00 € 830,00 € 987,70 €
6.500,00 € 7.735,00 € 855,00 € 1.017,45 €
7.000,00 € 8.330,00 € 890,00 € 1.059,10 €
7.500,00 € 8.925,00 € 930,00 € 1.106,70  €
8.000,00 € 9.520,00 € 960,00 € 1.142,40 €
8.500,00 € 10.115,00 € 880,00 € 1.047,20 €
9.000,00 € 10.710,00 € 980,00 € 1.166,20 €
9.500,00 € 11.305,00 € 1.000,00 € 1.190,00 €
10.000,00 € 11.900,00 € 1.030,00 € 1.225,70 €
10.500,00 € 12.495,00 € 1.060,00 € 1.261,40 €
11.000,00 € 13.090,00 € 1.100,00 € 1.309,00 €
11.500,00 € 13.685,00 € 1.130,00 € 1.344,70 €
12.000,00 € 14.280,00 € 1.160,00 € 1.380,40 €
12.500,00 € 14.875,00 € 1.190,00 € 1.416,10 €
13.000,00 € 15.470,00 € 1.220,00 € 1.451,80 €
13.500,00 € 16.065,00 € 1.250,00 € 1.487,50 €
14.000,00 € 16.660,00 € 1.280,00 € 1.523,20 €
14.500,00 € 17.255,00 € 1.310,00 € 1.558,90 €
15.000,00 € 17.850,00 € 1.340,00 € 1.594,60 €
16.000,00 € 19.040,00 € 1.370,00 € 1.630,30 €
17.500,00 € 20.230,00 € 1.400,00 € 1.666,00 €
18.000,00 € 21.420,00 € 1.450,00 € 1.725,50 €
19.000,00 € 22.610,00 € 1.500,00 € 1.785,00 €
20.000,00 € 23.800,00 € 1.550,00 € 1.844,50 €
22.500,00 € 26.775,00 € 1.600,00 € 1.904,00 €
25.000,00 € 29.750,00 € 1.750,00 € 2.082,50 €
27.500,00 € 32.725,00 € 1.850,00 € 2.201,50 €
30.000,00 € 35.700,00 € 2.000,00 € 2.380,00 €
35.000,00 € 41.650,00 € 2.100,00 € 2.499,00 €
40.000,00 € 47.600,00 € 2.225,00 € 2.647,75 €
45.000,00 € 53.550,00 € 2.750,00 € 3.272,50 €
50.000,00 € 59.500,00 € 3.050,00 € 3.629,50 €


Das Grundhonorar wird in Abhängigkeit zur Schadenhöhe ermittelt.

Die Schadenhöhe setzt sich zusammen aus:

Reparaturkosten netto bis zur „Opfergrenze“, zuzüglich einer eventuell anfallenden Wertminderung, zuzüglich eventuell anfallender Vorschadenberechnung.

Im Falle des Totalschadens wird das Grundhonorar nach dem „Wiederbeschaffungswert brutto“ ermittelt.

Folgende Arbeitsleistungen sind bei den im Auftrag gegebenen Beweissicherungsgutachten (Kasko- und Haftpflichtkriterien) mit dem Grundhonorar abgedeckt:

Fahrzeuguntersuchung/ Besichtigung, Schadenfeststellung, Ermittlung der Schadenhöhe, Berechnung von    eventuell    anfallender Wertminderung, Berechnung von eventuell anfallender Vorschadenberechnung, Ausarbeitung des Gutachtens mit Endkontrolle.

Nicht im Grundhonorar enthalten sind:


Zerlegungsarbeiten, Nachbesichtigung, Anwesenheit bei der Nachbesichtigung, welche vom Schädiger bzw. dessen Versicherer veranlasst wurde, sowie Fahrzeuggegenüberstellungen, Überprüfungen von Fremdgutachten, Stellungnahmen bei unberechtigt angegriffenen Gutachten durch den Versicherer oder anderen Institutionen sowie den folgenden Nebenkosten.

 

Nebenkosten

netto brutto
Fahrtkosten EUR 0,70 pro km 0,83 € pro km
1. Fotosatz EUR 2,00 pro Bild 2,38 € pro Bild
2. Fotosatz EUR 0,50 pro Bild
0,59 € pro Bild
Nebenkosten (Telefon, Archivierung, Porto) EUR 25,00 pauschal 29,75 € pauschal
Schreibkosten original EUR 1,80 pro Seite 2,14 € pro Seite
Schreibkosten Kopie (entfällt bei Online-Versand) EUR 0,50 pro Seite 0,59 € pro Seite
Kosten EDV Kalkulation EUR 30,00 pauschal 35,70 € pauschal
Bei Beauftragung Restwert über Restwertbörsen EUR 25,00 pro Fahrzeug 29,75 € pro Fahrzeug
Fremdleistungen je nach Aufwand je nach Aufwand


Weitere Leistungen

Kostenvoranschläge / Kurzgutachten  für Bagatellschäden unter 750,00 € Schadenhöhe:

Beinhaltet max. 6 Fotos plus Kalkulationsausdruck EUR 130,00 netto / EUR 154,70 brutto
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto

Reparaturbestätigungen/ Rechnungsprüfungen:

Beinhaltet max. 4 Fotos plus Schreiben EUR 100,00 netto / EUR 119,00 brutto
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto


Technische Gutachten und Sondergutachten werden nach Zeitaufwand abgerechnet.


Fahrzeugbewertungen für Fahrzeuge (PKW) bis zu einem Alter von 12 Jahren:

Beinhaltet max. 4 Fotos plus Bewertungsurkunde EUR 125,00 netto / EUR 148,75 brutto
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto

Fahrzeugbewertungen für Fahrzeuge (NKW, Anhänger):

Beinhaltet max. 6 Fotos plus Bewertungsurkunde EUR 150,00 netto / EUR 178,50 brutto
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto

Fahrzeugbewertungen für Youngtimer:

Beinhaltet max. 6 Fotos plus Bewertungsurkunde EUR 200,00 netto / EUR 238,00 brutto
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto

Fahrzeugbewertungen für Sonderfahrzeuge und Oldtimer:

Beinhaltet max. 6 Fotos plus Bewertungsurkunde EUR 250,00 netto / EUR 297,50 brutto
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto


Wertgutachten z.B. für Szenefahrzeuge oder Hochwertige Oldtimer werden nach Zeitaufwand abgerechnet


Zustandsberichte (z.B. Leasing-Rücknahmen/ Gaben):

Beinhaltet max. 4 Fotos plus Zustandsbericht EUR 95,00 netto / EUR 113,05 brutto
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer EUR 0,70 pro km netto / EUR 0,83 pro km brutto



Kosten für die Erstellung von Gutachten/ Schadensberichten für Havarie-, Transport- und Ladungsschäden


Kosten Havarie Inland

Für unsere Tätigkeit in Deutschland berechnen wir unsern Auftraggebern:

Besichtigung, Ermittlung, Ausarbeitung EUR 125,00 netto pro Stunde EUR 148,75 brutto pro Stunde
Wege- und Wartekosten EUR 125,00 netto pro Stunde EUR 148,75 brutto pro Stunde
Kilometerpauschale EUR 0,70 netto pro Kilometer
EUR  0,83 brutto pro Kilometer
Nebenkosten (Telefon, Archivierung, Porto) EUR 15,00 netto pauschal EUR 17,85 brutto pauschal
1. Fotosatz EUR 2,00 netto pro Bild EUR 2,38 brutto pro Bild
2. Fotosatz EUR 0,50 netto pro Bild EUR 0,59 brutto pro Bild
Schreibkosten original EUR 1,80 netto pro Seite
EUR 2,14 brutto pro Seite
Schreibkosten Kopie EUR 0,50 netto pro Seite EUR 0,59 brutto pro Seite


Reisekosten, wie Flug- oder Bahntickets, Übernachtungen, etc. stellen wir Ihnen wie belegt in Rechnung.

Kosten  für  von  uns  hinzugezogene  externe  Sachverständige  stellen  wir  Ihnen  ohne Aufschlag in Rechnung

In den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen erlauben wir uns einen Aufschlag von 100 % auf unseren Stundensatz geltend zu machen.

Kosten Havarie Ausland

Für unsere Tätigkeit im Ausland berechnen wir unsern Auftraggebern:

Besichtigung, Ermittlung im Ausland durch zwei Personen EUR 150,00 netto pro Stunde EUR 178,50 brutto pro Stunde
bzw. Tagespauschale inkl. Abreisetag und Tag der Rückkunft EUR 800,00 netto pro Tag EUR 952,00 brutto pro Tag
Ausarbeitung, Ermittlungen nach Rückkunft, etc. EUR 125,00 netto pro Stunde
EUR 148,75 brutto pro Stunde
Wege und Wartekosten bei Stundenweiser Abrechnung EUR 125,00 netto pro Stunde
EUR 148,75 brutto pro Stunde
Kilometerpauschale bei Fahrten mit dem PKW EUR 0,70     netto pro km EUR 0,83     brutto pro km


Alle weiteren Kosten wie Havarie Inland.

Reisekosten, wie Flug- oder Bahntickets, Übernachtungen, für 2 Personen etc. stellen wir Ihnen nach Anfall in Rechnung. (Unter Reisekosten verstehen wir: Flugtickets Economy-Class soweit verfügbar oder zeitlich zu realisieren; Zugtickets 2. Klasse, soweit zumutbar; Kosten für Mietwagen bzw. Taxi; Übernachtung für 2 Personen im Hotel je nach Verfügbarkeit; Kosten für die Besorgung von Visa und anderen Genehmigungen.)

Kosten  für  von  uns  hinzugezogene  externe  Sachverständige  stellen  wir  Ihnen  ohne Aufschlag in Rechnung.

In den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen erlauben wir uns einen Aufschlag von 100 % auf unseren Stundensatz geltend zu machen.

Für Arbeiten in extremen Situationen, wie extremer Witterung, oder in entlegenen Gebieten erlauben wir uns einen Aufschlag in Höhe von 50 - 100 % zu berechnen.

Wir erlauben uns bei größerem Einsatz finanzieller Mittel, wie Flugreisen, etc. bei uns nicht bekannten Auftraggebern Vorkasse zu verlangen.

Auslagen vor Ort, wie z.B. für Hilfstätigkeiten oder Gefälligkeiten von Behörden werden Ihnen auch ohne Beleg hierfür in Rechnung gestellt, soweit  Sie  nicht ausdrücklich  von solchen Zahlungen Abstand nehmen.


Die brutto Preise beinhalten die MwSt. von 19%

 

Stand 01.07.2023